Einwilligung im Sexualstrafrecht: Was in der Schweiz wirklich gilt
Von Bitch.ch Redaktion • 20. September 2026 • 0 Kommentare
Seit dem 1. Juli 2024 gilt in der Schweiz ein grundlegend überarbeitetes Sexualstrafrecht. Es war die erste umfassende Revision seit 1992, und sie hat verschoben, wo die Grenze zwischen einvernehmlichem Sex und einer Straftat verläuft. Im Zentrum steht ein Begriff, über den in der Praxis erstaunlich selten gesprochen wird: Einwilligung. Inzwischen liegen die ersten vollständigen Jahreszahlen vor, und sie zeigen, wie stark sich die Lage verändert hat. Wer erotische Dienstleistungen anbietet oder nachfragt, wer sich über Plattformen verabredet oder einfach wissen will, was heute gilt, sollte die neuen Regeln kennen. Dieser Beitrag erklärt sie sachlich, mit dem Gesetzeswortlaut und den amtlichen Zahlen.
Was hat sich am 1. Juli 2024 im Sexualstrafrecht geändert?
Die Revision hat vor allem die Artikel 189 und 190 des Schweizerischen Strafgesetzbuches neu gefasst. Artikel 189 StGB regelt den sexuellen Übergriff und die sexuelle Nötigung, Artikel 190 StGB die Vergewaltigung. Drei Änderungen sind besonders folgenreich:
- Gewalt ist keine Voraussetzung mehr. Früher musste eine Tat mit Nötigung, Gewalt oder Drohung verbunden sein. Heute genügt es, dass sich eine Person über den erkennbar entgegenstehenden Willen der anderen hinwegsetzt.
- Vergewaltigung ist geschlechtsneutral. Der Tatbestand erfasste bis 2024 nur die erzwungene vaginale Penetration einer Frau durch einen Mann. Heute spricht das Gesetz vom Beischlaf oder einer beischlafsähnlichen Handlung, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist. Opfer und Täterschaft können jedes Geschlecht haben.
- Der Schockzustand steht im Gesetz. Wer den sogenannten Freezing-Zustand einer Person erkennt und für sexuelle Handlungen ausnützt, macht sich strafbar.
Parlament und Bundesrat entschieden sich nach jahrelanger Debatte für die Ablehnungslösung, verkürzt «Nein heisst Nein» genannt, ergänzt um den Freezing-Zusatz. Die weitergehende Zustimmungslösung «Nur Ja heisst Ja» fand keine Mehrheit.
Was bedeutet «Nein heisst Nein» konkret?
Strafbar ist, wer eine sexuelle Handlung gegen den Willen einer Person an dieser vornimmt oder von dieser vornehmen lässt. Das klingt schlicht, hat aber im Alltag weitreichende Folgen.
Entscheidend ist, dass die Ablehnung nicht laut, deutlich oder körperlich durchgesetzt werden muss. Ein leises Nein, ein Wegdrehen, ein Abwehren der Hand: All das kann ein erkennbar entgegenstehender Wille sein. Es gibt keine Pflicht, sich zu wehren, und keine Pflicht, die Ablehnung zu wiederholen.
Ebenso wichtig ist die zeitliche Dimension. Einwilligung ist kein einmaliger Schalter, sondern ein laufender Zustand. Wer zu Beginn eines Abends Ja gesagt hat, darf jederzeit Nein sagen. Ein Ja zu einer bestimmten Handlung ist kein Ja zu allen anderen. Und eine Einwilligung von letzter Woche gilt nicht automatisch für heute.
Was ist «Freezing» und warum steht es im Gesetz?
Der Begriff Freezing beschreibt eine gut dokumentierte Stressreaktion: Menschen erstarren in einer bedrohlichen Situation, statt zu kämpfen oder zu fliehen. Sie können sich weder äussern noch zur Wehr setzen. Neben Kampf und Flucht gilt das als dritte typische Reaktion auf akute Bedrohung.
Vor der Revision war das ein Problem für Betroffene: Wer keinen sichtbaren Widerstand geleistet hatte, stand vor Gericht schlecht da. Das neue Recht kehrt die Logik um. Beide Artikel, 189 und 190, nennen ausdrücklich das Ausnützen eines Schockzustands als Tatvariante. Damit ist eine Lücke geschlossen, auf die Fachstellen jahrelang hingewiesen hatten.
Wie hoch sind die Strafen, und woher kommt die Kritik?
Beide Artikel sind dreistufig aufgebaut, und dieser Aufbau erklärt einen grossen Teil der politischen Debatte.
Bei der Vergewaltigung nach Artikel 190 StGB gilt:
- Absatz 1, der Grundtatbestand gegen den Willen oder unter Ausnützung eines Schockzustands: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Eine Mindeststrafe ist nicht vorgesehen.
- Absatz 2, bei Nötigung durch Drohung, Gewalt, psychischen Druck oder Widerstandsunfähigkeit: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
- Absatz 3, bei grausamem Vorgehen oder dem Einsatz einer gefährlichen Waffe: Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Beim sexuellen Übergriff nach Artikel 189 StGB liegt der Rahmen tiefer: Absatz 1 sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor, Absatz 2 bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe, Absatz 3 nicht unter einem Jahr.
An der Abstufung bei Artikel 190 entzündet sich Kritik aus dem Parlament. Der Vorwurf lautet, es entstehe faktisch eine Zweiklassen-Vergewaltigung, weil der Grundtatbestand ohne Mindeststrafe auskommt. Vorstösse für eine einheitliche Mindeststrafe sind hängig. Befürworter der geltenden Regelung halten dagegen, gerade die tiefere Einstiegsschwelle erlaube es, Fälle ohne Gewaltanwendung überhaupt als Vergewaltigung zu erfassen, was vorher nicht möglich war.
Was sagen die Zahlen der Kriminalstatistik 2025?
Das Bundesamt für Statistik hat die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2025 im März 2026 veröffentlicht. Gesamthaft wurden 554'963 Straftaten nach Strafgesetzbuch registriert, 1,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Die schweren Gewaltstraftaten stiegen dagegen um 8,1 Prozent.
Bei der sexualisierten Gewalt zeigt sich ein bemerkenswertes Muster. Die registrierten Straftaten entwickelten sich so:
- Vergewaltigung (Art. 190): 839 im Jahr 2023, 1'086 im Jahr 2024, 1'402 im Jahr 2025. Das ist gegenüber 2024 ein Anstieg um rund 29 Prozent.
- Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung (Art. 189): 676 im Jahr 2023, 743 im Jahr 2024, aber nur noch 641 im Jahr 2025.
- Total sexualisierte Gewalt: 5'090, dann 5'405, schliesslich 6'195 Straftaten.
Der gegenläufige Verlauf bei Artikel 189 und Artikel 190 ist der Schlüssel zum Verständnis. Handlungen, die vor Juli 2024 als sexuelle Nötigung erfasst wurden, fallen heute unter Vergewaltigung. Ein Teil des Anstiegs ist also eine Verschiebung zwischen zwei Tatbeständen und kein Zuwachs an Taten. Ein direkter Vergleich mit den Jahren vor der Revision ist deshalb nur eingeschränkt möglich.
Bemerkenswert ist auch die Aufklärungsquote: Von den 1'402 registrierten Vergewaltigungen des Jahres 2025 galten 1'270 als aufgeklärt. Das liegt daran, dass die Täterschaft in diesem Deliktsbereich der geschädigten Person meist bekannt ist.
Was gilt bei bezahlter Sexarbeit?
Sexarbeit ist in der Schweiz eine legale Erwerbstätigkeit. Das Bundesgericht hat seine frühere Rechtsprechung geändert und hält freiwillige Sexarbeit zwischen erwachsenen Personen für eine sozialübliche und zulässige Tätigkeit, nicht für sittenwidrig.
Am Sexualstrafrecht ändert das jedoch nichts. Die zentralen Punkte:
- Bezahlung ersetzt keine Einwilligung. Eine geleistete Zahlung begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Handlung. Wird eine Grenze überschritten, greift dasselbe Strafrecht wie überall sonst.
- Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Jede beteiligte Person darf eine Handlung ablehnen, Bedingungen anpassen oder das Treffen abbrechen, auch mittendrin.
- Abgemachtes ist verbindlich, aber nicht erzwingbar. Wer sich nicht an Vereinbarungen hält, kann zivilrechtlich in der Pflicht stehen. Sexuelle Handlungen lassen sich daraus nie ableiten.
- Der Rahmen gehört besprochen. Seriöse Anbieterinnen und Anbieter klären Leistungen, Schutzmassnahmen und Tabus vorab. Das schützt beide Seiten und ist in der Branche längst Standard.
Wer in der Schweiz nach Angeboten sucht, findet sie regional gebündelt, etwa in Zürich, Bern, Luzern, Zug oder im Aargau. Auch bei Escort- und Massage-Angeboten gilt: Die Absprache vorher ist der wichtigste Teil des Termins.
Welcher Straftatbestand ist im Gesundheitsbereich dazugekommen?
Weitgehend unbemerkt hat die Revision einen eigenen Tatbestand für ein heikles Umfeld geschaffen. Artikel 193a StGB erfasst, wer bei der Ausübung einer beruflichen oder organisierten ausserberuflichen Tätigkeit im Gesundheitsbereich eine sexuelle Handlung an einer Person vornimmt oder vornehmen lässt und sie dabei über den Charakter dieser Handlung täuscht oder einen bestehenden Irrtum ausnützt. Der Strafrahmen beträgt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Gemeint sind Fälle, in denen ein sexueller Übergriff als medizinische oder therapeutische Massnahme ausgegeben wird. Betroffene sehen in solchen Situationen gar keinen Anlass zum Widerspruch. Die Bestimmung gilt ausdrücklich nur für den Gesundheitsbereich, nicht allgemein für Täuschungen im sexuellen Kontext. In der Statistik 2025 erscheinen dazu acht registrierte Straftaten, nach zwei im Vorjahr.
Was ist seit 2024 bei Nacktbildern und Videos strafbar?
Ein zweiter, oft übersehener Teil der Revision betrifft private Aufnahmen. Der neue Artikel 197a StGB stellt das unbefugte Weiterleiten nicht öffentlicher sexueller Inhalte unter Strafe, umgangssprachlich als Rachepornografie bekannt.
Das Gesetz erfasst Schriften, Ton- und Bildaufnahmen, Abbildungen, Gegenstände und Vorführungen. Die Rechtslage:
- Wer einen solchen Inhalt ohne Zustimmung der darin erkennbaren Person an eine Drittperson weiterleitet, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.
- Wer den Inhalt öffentlich macht, etwa durch Hochladen auf eine Plattform, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Entscheidend ist allein die fehlende Zustimmung zur Weitergabe. Dass die Aufnahme ursprünglich einvernehmlich entstanden ist, spielt keine Rolle. Das ist auch für die Erotikbranche relevant: Wer Bilder oder Videos von Treffen erstellt, braucht dafür eine ausdrückliche Zustimmung, und diese deckt die Weitergabe nicht automatisch mit ab.
Der Artikel zählt ab der Kriminalstatistik 2025 zur sexualisierten Gewalt. Im ersten vollen Erfassungsjahr wurden 194 Straftaten registriert.
Wie lässt sich über Grenzen sprechen, ohne die Stimmung zu zerstören?
Viele fürchten, eine ausdrückliche Absprache wirke unromantisch. In der Praxis ist das Gegenteil der Fall: Klarheit entspannt. Ein paar bewährte Ansätze:
- Früh und beiläufig klären. Wer Vorlieben und Tabus vor dem Treffen anspricht, muss später nichts mehr verhandeln.
- Offene statt geschlossene Fragen. «Was magst du?» führt weiter als «Ist das okay?», weil ein knappes Ja leicht aus Höflichkeit kommt.
- Auf Körpersprache achten. Wer plötzlich still wird, sich versteift oder wegdreht, signalisiert etwas. Nachfragen kostet fünf Sekunden.
- Stoppwort vereinbaren. Besonders bei rollenbasierten Szenarien unverzichtbar, weil dort ein Nein Teil des Spiels sein kann.
- Nachbesprechen. Ein kurzer Austausch danach zeigt, was gut war und was nicht wiederholt werden soll.
Wo gibt es in der Schweiz Hilfe und Beratung?
Betroffene sexueller Gewalt haben in der Schweiz Anspruch auf kostenlose, vertrauliche Beratung, unabhängig davon, ob sie Anzeige erstatten wollen. Zuständig sind die kantonalen Opferhilfestellen nach dem Opferhilfegesetz. Sie beraten auch anonym und unterstützen bei rechtlichen, medizinischen und finanziellen Fragen.
Für Sexarbeitende gibt es zusätzlich spezialisierte Fachstellen in den meisten grösseren Kantonen. Sie informieren zu Rechten, Bewilligungen, Gesundheit und Sicherheit und vermitteln bei Konflikten. Wer Hinweise auf Ausbeutung oder Menschenhandel hat, kann sich an die auf Frauenhandel spezialisierten Fachstellen oder direkt an die Polizei wenden. Weitere Ratgeber zu rechtlichen und praktischen Themen finden sich in unserem Blog.
Häufige Fragen zur Einwilligung im Schweizer Sexualstrafrecht
Gilt in der Schweiz «Nur Ja heisst Ja» oder «Nein heisst Nein»?
In der Schweiz gilt seit dem 1. Juli 2024 die Ablehnungslösung, also «Nein heisst Nein», ergänzt um den Freezing-Zusatz. Strafbar ist, wer eine sexuelle Handlung gegen den Willen einer Person vornimmt oder dafür einen Schockzustand ausnützt. Die weitergehende Zustimmungslösung «Nur Ja heisst Ja» wurde vom Parlament nicht übernommen.
Kann eine Einwilligung zurückgenommen werden?
Ja. Eine Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, auch mitten in einer sexuellen Handlung. Sie bezieht sich immer nur auf die konkrete Handlung und den konkreten Moment. Eine frühere Zustimmung oder eine bereits geleistete Zahlung ersetzt die aktuelle Einwilligung nicht.
Wie hoch ist die Strafe für eine Vergewaltigung in der Schweiz?
Artikel 190 StGB unterscheidet drei Stufen. Der Grundtatbestand nach Absatz 1, also die Handlung gegen den Willen oder unter Ausnützung eines Schockzustands, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, ohne Mindeststrafe. Kommt Nötigung hinzu, etwa Drohung, Gewalt oder psychischer Druck, beträgt der Strafrahmen nach Absatz 2 ein bis zehn Jahre. Bei grausamem Vorgehen oder dem Einsatz einer gefährlichen Waffe sieht Absatz 3 eine Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren vor.
Ist das Weiterleiten von Nacktbildern in der Schweiz strafbar?
Ja. Artikel 197a StGB stellt seit Juli 2024 das unbefugte Weiterleiten nicht öffentlicher sexueller Inhalte unter Strafe. Die Weitergabe an eine Drittperson ohne Zustimmung der erkennbaren Person wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet, das öffentliche Zugänglichmachen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Dass die Aufnahme einvernehmlich entstanden ist, ändert daran nichts.
Warum sind die Vergewaltigungszahlen seit der Revision gestiegen?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2025 1'402 registrierte Vergewaltigungen aus, gegenüber 1'086 im Jahr 2024. Gleichzeitig sank die Zahl der Straftaten nach Artikel 189 von 743 auf 641. Ein Teil des Anstiegs ist also eine Verschiebung zwischen zwei Tatbeständen, weil der Straftatbestand der Vergewaltigung seit Juli 2024 breiter gefasst ist. Hinzu kommt eine höhere Anzeigebereitschaft. Ein direkter Vergleich mit den Jahren vor der Revision ist nur eingeschränkt möglich.
Fazit
Die Revision hat die Schweiz in eine klarere Rechtslage geführt. Der geäusserte Wille zählt, nicht der geleistete Widerstand. Vergewaltigung ist geschlechtsneutral definiert, der Schockzustand ausdrücklich erfasst, und das unbefugte Weiterleiten intimer Aufnahmen ist ein eigener Straftatbestand. Die steigenden Fallzahlen sind kein Zeichen einer verrohenden Gesellschaft, sondern vor allem Ausdruck eines Rechts, das mehr sichtbar macht und anders zuordnet.
Für alle, die Erotik professionell oder privat leben, lässt sich das auf einen praktischen Nenner bringen: Reden ist die günstigste Absicherung, die es gibt. Wer Erwartungen, Grenzen und Schutzmassnahmen vorab klärt, schützt sich und andere, und macht die Begegnung in aller Regel auch besser. Einwilligung ist kein Formalismus, sondern die Grundlage von gutem Sex.
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